Anhänger Verleih

Wir verfügen über eine breite Palette an Anhängern, angefangen von einem kleinen 750kg Anhänger über Autotransporter bis hin zu großen Planen Anhängern.

Die Anhänger werden nach jeder Vermietung einer optischen Sichtprüfung untezogen um sicherzustellen, dass sie für die nächste Vermietung in einem technisch einwandfreiem Zustand sind.

Vor der Vermietung ist ein Personalausweis / Reisepass und eine gültige Fahrerlaubnis zwingend vorzulegen.

Bevor Sie eines unserer Hänger ausleihen können, müssen Sie einen Überlassungs- / Mietvertrag unterschreiben.
Der Vertrag enthält folgende Punkte:

  1. Der Kunde erklärt Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis der Führerschein-Klasse 3 zu sein, bzw. durch Vorlage des Führerscheins zu belegen. Bevor der Unterzeichner / Kunde das Fahrzeug Dritten überlässt, hat er sich davon überzeugt, daß diese ebenfalls im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.

  2. Während der Überlassungsdauer hat der Kunde / Fahrer alle geltenden Bestimmungen der StVO zu beachten und einzuhalten. Der Halter haftet nicht für Bußgelder oder Schäden die durch Fahrlässigkeit oder Nichtbeachten der geltenden Vorschriften entstehen.

  3. Der Mieter verpflichtet sich, den angemieteten Anhänger / Kfz pfleglich zu behandeln und in unverändertem Zustand (entsprechend dem Übergabezustand bei Anmietung) zurückzugeben. Ladeflächen sind besenrein und ohne Ladegutrückstände sofern vom Transportgut biologische oder chem. Gefahren für den Nachmieter bestehen, muß der Mieter das Mietobjekt desinfizieren bzw. reinigen.

  4. Der Mieter haftet dafür, daß die Mietsache keiner Einwirkung durch Naturgewalten wie z.B. Hagel oder Sturm ausgesetzt wird; solchen Einwirkungen hat der Mieter durch Fahrtunterbrechung, schützende Unterstellung und andere geeignete Maßnahmen zu begegnen. Der Mieter haftet auch dafür, daß die Mietsache während der Überlassungsdauer nicht durch sonstige Ereignisse zerstört oder beschädigt wird; Fremdeinwirkungen hat der Mieter durch Bewachung, geschützte Unterstellung und andere geeignete Vorkehrungen zu begegnen. Durch Vereinbarung übernimmt der Mieter während der Überlassungsdauer die Gefahr des Untergangs oder Verschlechterung der Mietsache. Der Mieter verzichtet gegenüber dem Vermieter auf den Einwand, daß eine schadenstiftende Einwirkung auf die Mietsache von ihm nicht zu vertreten sei.

  5. Der Mieter verpflichtet sich, alle entstandenen Schäden inkl. Reparaturkosten und damit verbundenen Nebenkosten dem Vermieter unverzüglich zu erstatten.

  6. Für die Verkehrssicherheit des Mietgegenstandes ist ausschl. der Mieter zuständig, sobald die Übernahme erfolgt ist.

  7. Reparaturen und damit verbundenen Nebenarbeiten werden ausschl. in unserer Werkstätte durchgeführt. Die Schadenshöhe wird grundsätzlich durch ein vom Vermieter beauftragten Sachverständigen festgestellt und entsprechend abgerechnet.

  8. Die vereinbarten Mietgebühren sind bei Rückgabe des Mietgegenstandes zu entrichten.

  9. Das Fahrzeug darf nicht an motorsportlichen Veranstaltungen teilnehmen.

  10. Bei Unfällen ist in jedem Fall wie folgt zu verfahren:

    - Unfallaufnahme durch die Polizei
    - weder mündlich- noch schriftlich Schuldanerkennung
    - sofortige Verständigung des Halters/Händler (vorab telefonisch)
    - unverzügliche genaue schriftliche Unfallschilderung unter Angabe der beteiligten Personen an den Halter

  11. Fahrzeugschein wurde mit der Übergabe des Fahrzeugs ausgehändigt.

  12. Die Kenntnisnahme der Vermietbedingungen vollinhaltlich und die rechtl. Anerkennung bestätigt der Mieter mit nachstehender Unterschrift.

  13. Bei Nichtbeachtung bzw. mangelnder Reinigungsmaßnahmen haftet der Mieter eigenverantwortlich für alle Folgeschäden der Nachmieter.

  14. Sollten Bestimmungen vorherstehender Vereinbarungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle unwirksamer oder undurchführbarer Bestimmungen soll ein angemessene Regelung gelten.

  15. Der Mieter erklärt sich damit einverstanden für Probefahrten die im Umfang mehr als 50 km umfassen eine Unkostenentschädigung von 0,50 Euro pro gefahren km zu entrichten.

  16. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift den Mietgegenstand technisch einwandfrei und unbeschädigt übernommen zu haben.

Öffnungszeiten

Montag - Freitag
8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

Samstag
8:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr

Kontakt

Autoservice ROWA GmbH
Landshuterstr. 15
84494 Neumarkt-St. Veit

Telefon: +49 8639 1745
Fax: +49 8639 8044
eMail: info@autoservice-rowa.de
Website:
Facebook:
NEU
WhatsApp Kontakt: +49 8639 1745

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.